KINOSTART
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Türen werden mit Rammböcken aufgebrochen, vermummte Kommandos stürmen mit Stahlhelmen und geladenen Waffen die Wohnungen, jagen junge Menschen aus ihren Betten und setzen ihnen Pistolen an den Kopf. Die Beamten werfen Computer auf den Boden, durchwühlen Schränke und Betten. Kinder stehen verängstigt daneben. Das sind keine Szenen aus dem Irak-Krieg, sondern die Bilder eines Polizei-Einsatzes in Österreich 2008, bei dem der Mafia-Paragraf 278a just gegen Tierschützer in Anwendung gebracht wurde. Mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation reichte somit schon die Vermutung auf Sachbeschädigungen aus, um zehn der Aktivisten ins Gefängnis zu bringen. Zwei Jahre Überwachung, drei Monate Untersuchungshaft und die Beschlagnahmung von Materialien durch die
Einsatzkommandos erbrachten nicht die erhofften Beweise. Die Staatsanwaltschaft stellte dennoch Antrag auf Haftverlängerung, mit dem Argument, es handle sich um eine besonders klandestine, kriminelle Vereinigung. Der Strafantrag folgte ein Jahr später. Und weil den ermittelnden Behörden immer noch der wesentliche Anfangsverdacht fehlte, lauschten Spezialeinheiten wochenlang penibel bis in die Schlafzimmer der Angeklagten. Verdeckte Ermittler nahmen an hunderten Veranstaltungen teil, ehemalige Tierschützer wurden von der SOKO zu Vertrauenspersonen umgepolt. Neben dem Verteilen von Flyern und der Behinderung von Tiertransporten gaben sie heimlich Aufzeichnungen an den Verfassungsschutz weiter.
Fazit: Fünf Millionen Euro Ermittlungskosten, aber keine schlagkräftigen Beweise. Was bleibt ist